1. Januar 2017

Ist eine Einkommens-Steuererklärung überhaupt notwendig?

Als Arbeitnehmer: Sofern Sie Einkünfte außerhalb Ihrer Lohnsteuerkarte von mehr als 410,- pro Jahr haben (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Einkünfte sind Einnahmen minus Ausgaben (Betriebsausgaben oder Werbungskosten), maßgebend sind also nicht allein die Einnahmen.
Sofern Sie nicht Arbeitnehmer sind und Einkünfte über 8.354,- bzw. bei Ehegatten 16.708,- haben (Status 2014, § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG) müssen Sie eine Einkommenssteuererklärung abgeben.